Elektroberatung NRW Nordrhein-Westfalen

Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen

VDE Elektroprüfung in landwirtschaftlichen Betriebsstätten mit Intensivtierhaltung nach der VSG 1.4 zur Erhaltung der elektrischen Sicherheit

 

In landwirtschaftlichen Betriebsstätten kommt es immer wieder zu Elektrounfällen und Bränden. Ein Grund hierfür sind zum einen die leichtentzündlichen Materialien wie Stroh, Heu, Tierfutter, Erntevorräte und brennbare Fasern und Stäube. Auch explosionsgefährdete Bereiche sind hier ein Thema wie z.B. Güllegas oder Biogasanlagen. 
Zum anderen Isolationsfehler, Defekte an Kabeln und Leitungen sowie den elektrischen Einrichtungen, Betriebsmitteln und Geräten. Um hier vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen sind elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten mit Intensivtierhaltung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, vorwiegend die DIN VDE 0100-705 sowie die DIN VDE 0105-100 wiederkehrend zu prüfen. Eine Wiederholungsprüfung ist unumgänglich.
Die Prüffristen ergeben sich empfehlend aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, VSG 1.4 (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) sowie der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201.
Auch der GDV e.V. (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) hat hierzu eine VdS-Richtlinie 2067 und 3453 erstellt. In dieser Richtlinie werden ebenfalls die Gefahren sowie die Schutzmaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz beschrieben.
Sodann gibt es seit August 2020 eine Verordnung über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen, in der die Forderung zur Anlagenprüfung zur Erhaltung der Elektrosicherheit dokumentiert wird. Hier gibt es Hinweise zu Prüffristen, Pflichten und Prüfer.
Elektrosicherheit Landwirtschaft
Elektrosicherheit Landwirtschaft

In der VSG 1.4 wird u.a. folgendes beschrieben:

 

Der Landwirt muss gewährleisten, dass

 

1. elektrische Anlagen nur von Elektrofachkräften bzw. befähigten Personen den elektrotechnischen VDE-Bestimmungen entsprechend nach Art der Nutzung errichtet, geändert und instand gehalten werden,

 

2. nur solche elektrischen Betriebsmittel und Geräte in Betrieb genommen werden, die nach den elektrotechnischen VDE-Bestimmungen hergestellt sind,

 

3. elektrische Betriebsmittel und Geräte, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel und Geräte zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (1. ProdSV) zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) fallen, erstmals nur in Betrieb genommen und betrieben werden, wenn ihre Übereinstimmung mit den VDE- Bestimmungen der Verordnung durch die EG-Konformitätserklärung sowie durch die CE-Kennzeichnung nachgewiesen ist,

 

4. bei Nutzungsänderung der Betriebsstätten die bestehenden elektrischen Einrichtungen und Anlagen den dafür geltenden elektrotechnischen Regeln (VDE) angepasst werden,

 

5. elektrische Anlagen, falls nach Art des Betriebes die Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre z.B. Biogasanlage besteht, in diesen Bereichen gemäß den geltenden Anforderungen (VDE, TRBS, Technische Regel für Betriebssicherheit) errichtet werden.

 

Der Landwirt muss ebenfalls gewährleisten, dass elektrische Anlagen, Geräte und Betriebsmittel nach den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

 

 

Gibt es weitere Fragen zum Thema ELEKTRISCHE SICHERHEIT in landwirtschaftlichen Betriebsstätten scheuen Sie keine Mühen und sprechen uns an. Die Elektroberatung NRW steht Ihnen hier zum Theme Elektrosicherheit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch: 02991 962330 oder senden Sie uns einfach eine

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