Prüfen elektrischer Anlagen, Maschinen und              Gerätenach der DGUV Vorschrift 3                vormals  BGV A3 zum Erhalt der Elektrosicherheit                            Blitzschutzprüfung

Was Prüfen wir zum Erhalt der elektrischen Sicherheit?

Geprüft werden elektrische Betriebsmittel bzw. Geräte, welche ortsveränderlich betrieben werden können und steckbar sind. Dies sind z.B. Haushaltsgeräte, Datenverarbeitungsgeräte, Handwerkzeuge, Verlängerungskabel, Kabelroller, Waschgräte u.v. mehr.

Ebenfalls werden festangeschlossene Maschinen und Geräte geprüft. Sodann ortsfeste elektrische Anlagen zur Versorgung der Infrastruktur. Ebenfalls Anlagen der Elektromobilität wie z.B. Fahrzeugladeeinrichtungen, die ortsveränderlich betrieben werden können, Fahrzeugladeeinrichtungen welche öffentlich betrieben werden und Wallboxen im gewerblichen und privaten Bereichen.

Warum wird geprüft?

Die Verpflichtung zur Prüfung der elelktrischen Betriebsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen beschreibt die DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, bzw. GUV-V A3, früher VBG 4.

Hiernach sind seit 1979 Anlagenprüfungen, Geräteprüfungen sowie die Prüfungen von Maschinen  in regelmäßigen Intervallen erforderlich.

Die Abfolge der Geräteprüfung, Anlagenprüfung und Maschinenprüfung sind in den jeweiligen DIN VDE Normen beschrieben. Prüffristen sind nach der „Technischen Regel für Betriebssicherheit“ festzulegen. Intervallempfehlungen lassen sich in der DGUV Vorschrift 3 wiederfinden.

Wer muß die Elektrosicherheit prüfen?

Jeder der in seinem gewerblichen Betrieb elektrische Anlagen, Betriebsmittel, und Geräte einsetzt, die zum Betriebsablauf nötig sind.

Wer darf prüfen?

Die Geräteprüfung, Anlagenprüfung und Maschinenprüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Die befähigte Persond muss über eine Berufsausbildung verfügen und in den Prüftätigkeiten sachkundig sein. Ebenfalls sind Kenntnisse der DIN VDE Bestimmungen erforderlich.

Besondere DIN VDE Bestimmungen sind die:

  • DIN VDE 0100 Teil 600 (IEC 60364-6) für Erstprüfungen
  • DIN VDE 0105 Teil 100 Betrieb elektrischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen
  • VDE 0113-1 DIN EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen hier die Maschinenprüfung
  • DIN VDE 0701-702 Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel
  • DIN VDE 0126 Teil 23 (IEC 62446-1) Prüfung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen
  • DIN VDE 0100 Teil 722 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen EMOBILITY Elektromobilität
  • VDE 0185-305-3 DIN EN 62305-3 Blitzschutzprüfung, Wiederkehrende Prüfung von Blitzschutzanlagen

Thermographie elektrischer Anlagen

Auf den Seiten möchte ich Sie darüber informieren, was Sicherheit in elektrischen ist.         

Die Elektrosicherheit dient in erster Linie dem Personen- sodann dem Sachschutz.
Wiederkehrende Prüfungen werden nach den geltenden Normen und Vorschriften durchgeführt. Die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen werden neutral und unabhängig vollzogen. 
Am Ende der Elektro-Prüfungen bekommen Sie als Kunde das Prüfergebnis sowie eine rechtsichere Dokumentation. 


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Anlagenthermographie nach VDS und DGUV V3
Anlagenthermographie

 

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DGUV Vorschrift 3

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