Wiederholungs-Prüfung elektrischer Anlagen (Anlagenprüfung, Elektroprüfung) in der Landwirtschaft mit Intensivtierhaltung nach der DIN VDE 0100-705 sowie DGUV Vorschrift 3 zur Erhaltung der Elektrosicherheit

 

In landwirtschaftlichen Betriebsstätten kommt es immer wieder zu Elektrounfällen und Bränden. Ein Grund hierfür sind zum einen die leichtentzündlichen Materialien wie Stroh, Heu, Tierfutter, Erntevorräte und brennbare Fasern und Stäube. Auch explosionsgefährdete Bereiche sind hier ein Thema wie z.B. Güllegas oder Biogasanlagen. 
Zum anderen Isolationsfehler, Defekte an Kabeln und Leitungen sowie den elektrischen Einrichtungen, Betriebsmitteln und Geräten. Um hier vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen sind elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten mit Intensivtierhaltung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, vorwiegend die DIN VDE 0100-705 sowie die DIN VDE 0105-100 wiederkehrend zu prüfen. Eine Wiederholungsprüfung ist unumgänglich.
Die Prüffristen ergeben sich empfehlend aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, VSG 1.4 (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) sowie der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201.
Auch der GDV e.V. (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) hat hierzu eine VdS-Richtlinie 2067 und 3453 erstellt. In dieser Richtlinie werden ebenfalls die Gefahren sowie die Schutzmaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz beschrieben.
Sodann gibt es seit August 2020 eine Verordnung über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen, in der die Forderung zur Anlagenprüfung zur Erhaltung der Elektrosicherheit dokumentiert wird. Hier gibt es Hinweise zu Prüffristen, Pflichten und Prüfer.
Elektrosicherheit Landwirtschaft
Elektrosicherheit Landwirtschaft

In der VSG 1.4 wird u.a. folgendes beschrieben:

 

Der Landwirt muss gewährleisten, dass

 

1. elektrische Anlagen nur von Elektrofachkräften bzw. befähigten Personen den elektrotechnischen VDE-Bestimmungen entsprechend nach Art der Nutzung errichtet, geändert und instand gehalten werden,

 

2. nur solche elektrischen Betriebsmittel und Geräte in Betrieb genommen werden, die nach den elektrotechnischen VDE-Bestimmungen hergestellt sind,

 

3. elektrische Betriebsmittel und Geräte, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel und Geräte zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (1. ProdSV) zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) fallen, erstmals nur in Betrieb genommen und betrieben werden, wenn ihre Übereinstimmung mit den VDE- Bestimmungen der Verordnung durch die EG-Konformitätserklärung sowie durch die CE-Kennzeichnung nachgewiesen ist,

 

4. bei Nutzungsänderung der Betriebsstätten die bestehenden elektrischen Einrichtungen und Anlagen den dafür geltenden elektrotechnischen Regeln (VDE) angepasst werden,

 

5. elektrische Anlagen, falls nach Art des Betriebes die Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre z.B. Biogasanlage besteht, in diesen Bereichen gemäß den geltenden Anforderungen (VDE, TRBS, Technische Regel für Betriebssicherheit) errichtet werden.

 

Der Landwirt muss ebenfalls gewährleisten, dass elektrische Anlagen, Geräte und Betriebsmittel nach den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

 

 

 

Unser Prüfangebot für Ihre Elektrosicherheit

 

Brilon Meschede Arnsberg Paderborn Lippstadt Soest Hamm Bielefeld Herford Büren Marsberg Werl Erwitte Bad Wünnenberg Warstein Warburg Kassel Korbach Bad Arolsen Bad Wildungen Frankenberg Winterberg Medebach
DGUV Vorschrift 3

Büro Brilon im Hochsauerlandkreis

Holzweg 24

59929 Brilon

Telefon: 02991 / 962330

Telefax: 02991 / 962335

E-Mail: info@scholand-online.com

Büro Bad Wünnenberg bei Paderborn

An der Kirche 13

33181 Bad Wünnenberg

Telefon: 02953 / 8919

Telefax: 02953 / 99493

E-Mail: info@scholand-online.com