VdS-Elektroprüfung nach Klausel 3602

Prüfung elektrischer Anlagen nach der Feuerschutzklausel 3602

 

Versicherungen obliegen unter verschiedenen Gesichtpunkten ihren Versicherungsnehmern im gewerblichen und industriellen Bereich die elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Prüfungen erfolgen unter Einbeziehung der VdS-Richtlinien, insbesondere der VdS-Richtlinien im elektrotechnischen Bereich. Sodann die VDE-Bestimmungen, insbersondere der VDE 0100.

Der VdS-anerkannte Prüfer muß vorab seine Qualifikation zum Prüfen der elektrischen Anlagen bei der VdS-Schadenverhütung nachweisen und wird bei bestandener Prüfung dann zertifiziert.

Der VdS-anerkannte Sachverständige prüft die elektrischen Anlagen, Einrichtungen neutral sowie unabhängig und dokumentiert nach Abschluß dementsprechend die geprüfte Anlage.

Wer muß seine elektrischen Anlagen nach der Klausel 3602 bzw. Feuerschutzklausel prüfen lassen?

Sehr häufig haben Betriebe im gewerblichen und industriellen Bereich sowie auch öffentliche Anlagenbetreiber in ihren Versicherungsverträgen bzw. in den allgemeinen Versicherungsbedingungen den Hinweis zur Prüfung der elektrsichen Anlagen nach der Klausel 3602. Diese Maßnahme dient dem vorbeugenden Brandschutz sowie die Einschätzung der elektrischen Anlage.

Hier ist es zu Empfehlen, dieser Maßnahme zu folgen.

 

In einigen Bereichen kommt es immer wieder vor, dass elektrische Anlagen bzw. Anlagenteile oder Betriebsmittel zur Zündquelle werden.

 

 

Elektrische Anlagen, Maschinen und Geräte sind im täglichen Dienst des Anlagenbetreibers und unterliegen einer Abnutzung in jeglichen Betriebsformen. Durch die Benutzung elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten können Verschleißerscheinungen auftreten, welche die Anlagen- und Betriebssicherheit, dem Sachschutz sowie dem Arbeitsschutz beeinflussen. Hierdurch können Gefährdungen für Mensch und Tier sowie dem Sachschutz auftreten. Auf Grund dieser Gefährdungen sind die Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel an Hand einer Gefährdungsanalyse nach TRBS (Technische Regel für Betriebssicherheit) in regelmäßigen Abständen wiederkehrend nach den VDE Bestimmungen 0100-600, 0105-100, 0113, 0701 702 zu prüfen. Sodann sind diese wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 mit den dazugehörigen VDE Normen die Grundlage für den vorbeugenden Brandschutz. Ebenfalls unterstützen diese Elektroprüfungen die VdS Prüfung nach Klausel 3602, welche in einigen Betrieben von Versicherern auf Grund der Vertragsgrundlage gefordert werden.

 

 

VdS Prüfung 3602 Klauselprüfung
Elektroprüfung nach DIN VDE 0105-100 DGUV Vorschrift 3

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